Zweijährige Berufsfachschule

Zweijährige Berufsfachschule

Sozialpädagogische Assistentin/ Sozialpädagogischer Assistent

Kontakt und Anfahrt


BBS Anne-Marie Tausch
Bonhoefferstr. 33
38444 Wolfsburg

Tel.: 0 53 61 / 87 27 0
Fax: 0 53 61 / 87 27 29

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Anmeldeformular


Anmeldungen werden ganzjährig bis 28. Februar eines jeden Jahres im Sekretariat angenommen. Ab 1. März Warteliste.

Es werden keine Mappen und Klarsichthüllen entgegen genommen.

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Sie möchten einen Beruf erlernen, in dem Sie mit Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen arbeiten?

Ihre Interessen und Fähigkeiten sehen Sie im sozialen Bereich?

Dann ist eine Ausbildung zum Sozialpädagogische Assistentin/ Sozialpädagogischer Assistent mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik genau das Richige für Sie.

Neben der Möglichkeit im Anschluss, eine Ausbildung zum Erzieher/ zur Erzieherin zu absolvieren, bieten Ihnen danach verschiedene Studienmöglichkeiten interessante Aufstiegschancen.

Ausbildungsziel & Dauer


Ausbildungsziel & Dauer

Die Ausbildung zur Sozialpädagogische Assistentin/ Sozialpädagogischer Assistent soll zur sozialpädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen befähigen.

Die Sozialpädagogische Assistentin/ Sozialpädagogischer Assistent arbeitet als 2. Kraft mit einer/einem die Gruppe leitenden Erzieherin oder Erzieher zusammen.

Am Ende der Klasse II kann der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben werden.

Die Berufsbezeichnung nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung lautet "Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin/ Sozialpädagogischer Assistent.

Durch Teilnahme an einem Ergänzungsbildungsgang kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden.

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme ist der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand.

In die Klasse II der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent kann aufgenommen werden, wer den Berufsabschluss als Staatlich geprüfte Kinderpflegerin / Staatlich geprüfter Kinderpfleger, den erfolgreichen Besuch der Berufsfachschule Sozialpädagogik oder eine Hochschulzugangsberechtigung gem. §18 NHG
(z.B. Abitur, Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, berufliche Vorbildung gem §18 (4) NHG) nachweist.

In die Klasse II können Personen mit einer mindestens 160 Stunden umfassenden Qualifizierung als Tagespflegeperson aufgenommen werden, wenn sie zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufsausbildung und eine dreijährige Tätigkeit als Tagespflegeperson mit mindestens 50% Beschäftigungsumfang nachweisen.

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung dauert 2 Jahre.

Unterrichtsfächer


 Unterrichtsfächer

Unterrichtsfächer der Klasse I:

Berufsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch/Kommunikation
  • Politik
  • Sport
  • Religion
  • Englisch/Kommunikation


Berufsbezogener Lernbereich - Theorie

  • Modul 1: Erwerb der sozialpädagogischen Berufsrolle
  • Modul 2: Vielfalt in der Lebenswelt von Kindern
  • Modul 3: Betreuung und Begleitung von Kindern
  • Modul 4: Erziehung als pädagogische Beziehungsgestaltung
  • Modul 5 Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I
  • Modul 6: Arbeit mit Familien und Bezugspersonen


Unterrichtsfächer der Klasse II

Berufsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch
  • Englisch/Kommunikation
  • Mathematik

Berufsbezogener Lernbereich - Theorie

  • Modul 1: entwicklung beruflicher Identität
  • Modul 2: (in Klasse 1)
  • Modul 3: Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern
  • Modul 4: Pädagogische Konzepte
  • Modul 5: Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen II
  • Modul 6: (in Klasse 1)

Praktische Ausbildung


 Praktische Ausbildung

Es wird durchgängig eine praktische Ausbildung an zwei Tagen(Montag/Dienstag oder Donnerstag/Freitag) in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt. Die Stunden werden an zwei Wochentagen (Montag/Dienstag oder Donnerstag/Freitag) absolviert. An den drei anderen Wochentagen findet der Unterricht in der Schule statt.

Die Bewertung der praktischen Leistungen erscheint als gesonderte Note auf dem Zeugnis mit der Fächerbezeichnung "Praxis Sozialpädagogik".

Prüfung


 Prüfung

Die Ausbildung wird mit einer schriftlichen, praktischen und gegebenenfalls mündlichen Prüfung abgeschlossen.

Die schriftliche Prüfung findet in folgenden Fächern bzw. Modulen statt:

  • Deutsch
  • Modul 5: Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen
  • ein weiteres Modul (wird vom Prüfungsausschuss festgelegt)

Anmeldung


Anmeldung

Anmeldungen werden ganzjährig bis 28. Februar eines jeden Jahres im Sekretariat angenommen. Ab 1. März Warteliste.

Anmeldezeiten:

Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag + Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Anmeldebogen der Schule
  • Lebenslauf
  • beglaubigte Fotokopien der geforderten letzten Zeugnisse
  • bei Bewerbern, für die die Ablehnung ihrer Bewerbung eine außergewöhnliche Härte darstellen würde, eine ausführliche schriftliche Begründung der Erziehungsberechtigten

Bewerberinnen und Bewerber, die sich nach einer früheren Ablehnung zum wiederholten Male bewerben, müssen dies in ihrer Anmeldung vermerken.

Spätestens bei Schulbeginn sind vorzulegen:
Beglaubigte Kopien der geforderten Zeugnisse (soweit bei der Bewerbung noch nicht zu erbringen) und Nachweis eines Praktikumsplatzes.

Sonstiges


Sonstiges
  • Kosten für Arbeitsmaterial sind von der Schülerin/vom Schüler zu tragen.
  • Die Ausbildung kann nach den Richtlinien des Bundesausbildungsförderungsgesetzes gefördert werden. Auskünfte hierzu erteilen die zuständigen BaföG-Ämter.
  • Lehrbücher müssen selbst angeschafft oder können gegen eine Gebühr ausgeliehen werden.
  • Zu Beginn jeden Schuljahres wird ein Betrag von 25 € für den Besuch kultureller Veranstaltungen eingesammelt.